Restaurants, Betriebskantinen und Bäckereien können sich ab 2026 auf eine steuerliche Entlastung einstellen. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht unter anderem eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen vor. Damit kehrt eine Regelung zurück, die viele Verbraucher und Gastronomen noch aus der Corona-Zeit kennen. Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für Getränke bleibt dagegen weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent bestehen.
Entlastung für gastronomische Betriebe
Gastronomen, die in den vergangenen Jahren unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie dem Fachkräftemangel gelitten haben, können aufatmen. Die Maßnahme dürfte helfen, die wirtschaftliche Situation und die Preise in der Branche zu stabilisieren. Laut Branchenverbänden mussten in den vergangenen Jahren Tausende Gastronomiebetriebe schließen. Während andere aufgrund der dünnen Margen nur durch Preiserhöhungen überleben konnten. Eine niedrigere Umsatzsteuer verschafft hier etwas Spielraum und könnte auch Arbeitsplätze sichern.
Von der Neuregelung profitieren nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer, Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitas über Schulen bis hin zu Krankenhäusern – werden steuerlich besser gestellt. Für sie entfällt künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher dem vollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Ab 2026 gelten einheitlich 7 Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie der Verzehr erfolgt.
Keine Garantie für sinkende Preise
„Ob sich diese Entlastung auch im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen wird, bleibt allerdings offen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinken und die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation essen viele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten ist es jedoch fraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben. Die Erfahrung aus den Krisenjahren zeigt, dass viele Betriebe zunächst ihre Margen sichern oder Investitionen tätigen. Auf Dauer könnten die Preisdynamik aber gedämpft werden und weitere Preissprünge bei Restaurantbesuchen und Verpflegungsangeboten ausbleiben.
Signal für fairen Wettbewerb
Mit der Umsatzsteueränderung zieht der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter eine langjährige Ungleichbehandlung zwischen gastronomischen Dienstleistungen und dem Lebensmittelverkauf. Während die Mitnahme eines belegten Brötchens schon immer mit 7 Prozent versteuert wurde, galt für denselben Snack am Tisch der volle Satz von 19 Prozent. Durch die Gleichstellung mit den Mitnahme-Speisen werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und bürokratische Hürden abgebaut.
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist somit mehr als nur eine steuerliche Anpassung: Sie ist ein Signal an eine große und vielfältige Branche, die leidet. Ob Verbraucher tatsächlich niedrigere Preise spüren werden, hängt letztlich von den Betrieben ab. Die Vereinheitlichung des Steuersatzes stärkt aber sicherlich die Wettbewerbsfähigkeit der Gastrobetriebe. Diese bilden nicht nur einen Wirtschaftssektor, sondern vom Wirtshaus über den Biergarten bis hin zum Kaffeehaus auch einen Teil landestypischer Identität, die es zu bewahren gilt.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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