„Am Ende bleibt jemand im Treppenhaus sitzen“

Frankfurter Krankentransportunternehmen warnt vor den Folgen der GKV-Reform

Das am 10. Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft die bereits bestehenden Grenzen für die Vergütungsentwicklung bei Krankenfahrten. VitaCare Krankentransport zeigt anhand einer Verbandsrechnung, warum Kosten und gesetzlicher Vergütungsspielraum auseinanderlaufen können.

Frankfurt am Main, 27. Oktober 2026. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen beziehungsweise gebilligt. Das Gesetz wurde am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Betroffen ist auch die Krankenbeförderung: § 133 SGB V wird neu gefasst. Die Verbindung zum Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V ist dabei nicht neu. Schon heute verweist § 133 auch für Leistungen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes auf die Vorgaben des § 71. Das neue Gesetz verschärft diesen Rahmen jedoch.

Konkret wird in § 71 SGB V eine bisherige Ausnahmemöglichkeit gestrichen, nach der die gesetzliche Obergrenze überschritten werden konnte, wenn die dadurch entstehenden Mehrausgaben durch Einsparungen in anderen Leistungsbereichen ausgeglichen wurden. Zusätzlich wird die für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils neu ermittelte durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied um einen Prozentpunkt reduziert. Die für 2027 veröffentlichte Veränderungsrate von 3,42 Prozent enthält diese Kürzung bereits. Die Vergütung einzelner Fahrten bleibt Verhandlungssache, der Spielraum für Vergütungssteigerungen wird damit aber enger.

VitaCare richtet diese Kritik nicht gegen einzelne Krankenkassen, sondern gegen den gesetzlichen Rahmen, der den Verhandlungsspielraum begrenzt.

„Das Problem ist nicht, dass es Verhandlungen nicht mehr gibt“, sagt Naod Embaye, Inhaber von VitaCare Krankentransport in Frankfurt. „Das Problem ist, dass die gesetzliche Obergrenze mit unseren tatsächlichen Personal- und Betriebskosten nicht automatisch mitwächst. Wenn diese Kosten schneller steigen, kann ein Betrieb die Differenz nicht dauerhaft selbst tragen.“

Wie knapp dieser Spielraum werden kann, zeigt eine Berechnung des Fachverbands Pkw-Verkehr Hessen. Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro, also um 8,42 Prozent. Bei einem angenommenen Personalkostenanteil von 60 Prozent an den Gesamtkosten ergibt sich daraus nach Berechnung des Verbands bereits ein erforderlicher Vergütungsanstieg von mindestens 5,05 Prozent, nur um die Mindestlohnerhöhung zu refinanzieren.

Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die maßgebliche Veränderungsrate am 4. September auf 3,42 Prozent festgestellt, nach 5,17 Prozent im Jahr 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut, von 13,90 Euro auf 14,60 Euro, also um 5,04 Prozent. Legt man die Annahme des Verbands von 60 Prozent Personalkostenanteil zugrunde, beansprucht allein diese Erhöhung rechnerisch rund 3,0 Prozentpunkte des Spielraums. Für alle übrigen Kostensteigerungen, etwa bei Fahrzeugen, Versicherung, Werkstatt und Energie, blieben damit nur rund 0,4 Prozentpunkte.

Hinzu kommen weitere Betriebskosten. Nach Angaben des Fachverbands liegen etwa die Kosten für Kfz-Versicherungen, Werkstatt- und Wartungsleistungen sowie Ersatzteile inzwischen vielfach rund 25 Prozent über dem früheren Niveau. Diese Zahl beschreibt einzelne Sachkostenbereiche und keine pauschale Gesamtkostensteigerung der Branche.

Besonders sensibel ist die Entwicklung bei regelmäßig notwendigen Therapiefahrten. Viele Dialysepatientinnen und -patienten fahren dreimal pro Woche zur Behandlung. Auch Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapien müssen zuverlässig organisiert werden. Die Branchenverbände warnen deshalb davor, dass dauerhaft nicht auskömmliche Vergütungen zu einem Rückzug von Anbietern und damit zu Risiken für die Patientenmobilität führen können. Sie fordern unter anderem, unvermeidbare Kostensteigerungen weiterhin angemessen berücksichtigen zu können und für begründete Härtefälle wirksame Korrekturmöglichkeiten vorzusehen.

„Wir verlangen keine Sonderbehandlung“, sagt Embaye. „Wir verlangen, dass die Rechnung aufgeht. Wenn sie das nicht tut, verschwindet die Leistung nicht mit einer Ankündigung. Sie verschwindet damit, dass am Ende jemand im Treppenhaus sitzt und wartet.“

Über VitaCare Krankentransport

VitaCare Krankentransport ist ein inhabergeführter Krankenfahrdienst mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit November 2023 führt das Unternehmen Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie regelmäßige Fahrten zu Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung durch. VitaCare beschäftigt sieben Mitarbeitende, erbringt seine Fahrleistungen auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes und rechnet direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

VitaCare Krankentransport ist ein inhabergeführter Krankenfahrdienst mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit
November 2023 führt das Unternehmen Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie regelmäßige Fahrten zu
Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung durch. VitaCare beschäftigt sieben Mitarbeitende, erbringt
seine Fahrleistungen auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes und rechnet direkt mit den
gesetzlichen Krankenkassen ab.

Kontakt
Vitacare
Noad Embaye
An den Röthen 53
60389 Frankfurt am Main
0151 56015133
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https://www.vitacare-krankentransport.de

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