Für PFAS-haltige Löschschäume gelten künftig strengere Vorgaben. Ab dem 24. Oktober 2026 dürfen entsprechende Löschmittel mit einer PFAS-Gesamtkonzentration von mindestens 1 mg/l für tragbare Feuerlöscher grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für alkoholbeständige Löschschäume gilt eine verlängerte Frist bis zum 24. April 2027. Bereits vorhandene tragbare Feuerlöscher dürfen im Rahmen der Übergangsregelung grundsätzlich noch bis einschließlich 31. Dezember 2030 verwendet werden.
Das Informationsportal Feuerlöscher-Kaufen-Test.de erläutert in einem neuen Ratgeber, was die Regelungen für Privathaushalte, Unternehmen und Betreiber von Immobilien bedeuten. Der Beitrag zeigt, wie sich möglicherweise betroffene Feuerlöscher identifizieren lassen und wann eine Umrüstung oder ein Austausch sinnvoll ist.
Besitzer älterer Schaum- und ABF-Feuerlöscher sollten zunächst die Angaben zum Löschmittel prüfen. Bezeichnungen wie „PFOS-frei“, „PFOA-frei“, „Bio“ oder „biologisch abbaubar“ sind kein eindeutiger Nachweis für ein vollständig fluorfreies Löschmittel. Auch die Einhaltung der DIN EN 3 oder eine CE-Kennzeichnung bestätigt keine PFAS-Freiheit. Entscheidend ist eine ausdrückliche Kennzeichnung wie „fluorfrei“, „PFAS-frei“, „ohne Fluortenside“ oder „ohne zugesetzte PFAS“.
Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, Hersteller, Typenbezeichnung, Baujahr und Löschmittelbezeichnung zu dokumentieren und einen Brandschutzfachbetrieb zu kontaktieren. Dieser kann prüfen, ob für das jeweilige Modell ein zugelassener Umrüstsatz verfügbar ist. Insbesondere bei älteren Geräten kann der Kauf eines neuen fluorfreien Feuerlöschers wirtschaftlicher sein als eine Umrüstung.
Für Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten Verbraucher und Unternehmen bereits jetzt ausschließlich ausdrücklich fluorfreie Schaum- oder ABF-Feuerlöscher berücksichtigen. Ein frühzeitiger Austausch kann zudem verhindern, dass zum Ende der Übergangsfrist gleichzeitig zahlreiche Geräte ersetzt werden müssen und es zu Engpässen bei Produkten oder Wartungsterminen kommt.
PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nicht selbst entleert oder über den Hausmüll entsorgt werden. Geeignete Ansprechpartner sind Brandschutzfachbetriebe, Rücknahmeprogramme der Hersteller sowie kommunale Schadstoffsammelstellen oder Wertstoffhöfe, die gefüllte Feuerlöscher annehmen.
Der vollständige Ratgeber zu fluorfreien Feuerlöschern und PFAS enthält eine Übersicht der wichtigsten Fristen, konkrete Prüfschritte und Empfehlungen für den weiteren Umgang mit möglicherweise betroffenen Feuerlöschern.
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