Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Wohnung oft der größte Streitpunkt. Ein Wiener Makler erklärt Fristen, die Haftung für den Kredit und wie sich Paare auf einen Preis einigen.
Wien, 3. November 2026 – Gehen Ehepaare in Österreich auseinander, wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt (§§ 81 ff. Ehegesetz). Dazu zählt in aller Regel auch die Ehewohnung. Einigen sich die Ehegatten nicht selbst, entscheidet auf Antrag das Gericht. Dieser Antrag muss binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.
Gehört die Wohnung auch dann in die Aufteilung, wenn sie einer allein geerbt hat?
Grundsätzlich sind Sachen, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, von der Aufteilung ausgenommen. Für die Ehewohnung gibt es jedoch eine Ausnahme: Sie wird trotzdem einbezogen, wenn der andere Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse darauf angewiesen ist oder ein gemeinsames Kind ein berücksichtigungswürdiges Interesse an ihr hat (§ 82 Abs. 2 Ehegesetz).
Welche Lösungen gibt es für die gemeinsame Wohnung?
In der Praxis stehen drei Wege offen:
– Verkauf: Die Wohnung wird verkauft, der Kredit abgelöst und der Erlös geteilt.
– Übernahme: Ein Ehegatte behält die Wohnung und zahlt den anderen aus.
– Befristetes Weiterwohnen: Ein Ehegatte bleibt mit den Kindern vorerst in der Wohnung, der Verkauf folgt später.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?
Die Bank ist an eine Scheidungsvereinbarung nicht gebunden. Beide Ehegatten haften ihr gegenüber weiter, solange sie keinen aus dem Kredit entlässt. Das Gericht kann im Aufteilungsverfahren aber festlegen, dass ein Ehegatte Hauptschuldner wird und der andere nur noch als Ausfallsbürge haftet (§ 98 Ehegesetz).
„In einer Trennung fehlt oft das Vertrauen, auch beim Preis“, sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien. „Wer übernimmt, will einen niedrigen Wert, wer ausgezahlt wird, einen hohen. Eine neutrale Bewertung, die beide Seiten einsehen, nimmt aus dieser Frage viel Spannung heraus und spart in vielen Fällen ein langes Verfahren.“
Was sollten Paare vor dem Verkauf klären?
Wer ausziehen, wer Besichtigungen ermöglichen und wer die laufenden Kosten bis zum Verkauf tragen soll, gehört schriftlich festgehalten. Wer eine Wohnung in Wien verkaufen möchte, sollte die Grundlage dafür früh legen – mit einer unabhängigen Immobilienbewertung, auf die sich beide Ehegatten stützen können.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Börner Ihr Hausmakler GmbH
Herr Thilo Börner
Adalbert Stifterstr. 21/2/39
1200 Wien
Österreich
fon ..: +43 664 330 0156
web ..: http://boerner.at
email : t@boerner.at
Die Börner – Ihr Hausmakler GmbH begleitet seit 1999 Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf von Wohnungen, Häusern und Zinshäusern in Wien und Umgebung. Inhaber Mag. Thilo Börner und sein Team übernehmen den gesamten Ablauf von der marktgerechten Bewertung über die Vermarktung bis zum Kaufvertrag. Ein Schwerpunkt liegt auf Verkäufen aus Erbschaften und laufenden Verlassenschaftsverfahren. Börner gibt jährlich den Wiener U-Bahn-Immobilienpreisspiegel heraus. Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.
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