Cleverer GmbH Rechnungen für Anzeigenverträge rechtlich prüfen lassen

Rechnung der Cleverer GmbH erhalten? Die Kanzlei LoschelderLeisenberg erläutert, wie Unternehmen Forderungen prüfen, Vertragsverlängerungen vermeiden und auf Inkassoschreiben reagieren können.

BildRechnungen der Cleverer GmbH und Schreiben der Ultimato GmbH werfen Fragen auf. LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte erläutern, welche Handlungsmöglichkeiten betroffene Unternehmer haben.

München. Wer eine unerwartete Rechnung für eine Werbeanzeige erhält, sollte zunächst klären, auf welchen Auftrag sich die Zahlungsforderung stützt. Gerade wenn sich der Rechnungsempfänger an keinen bewusst erteilten neuen Anzeigenauftrag erinnert, sind das vorangegangene Telefonat und die anschließend übersandten Unterlagen entscheidend. Die Münchner Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte erläutert am Beispiel der Cleverer GmbH, welche Fragen betroffene Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige prüfen sollten.

„Eine Unterschrift ist rechtlich bedeutsam. Sie beantwortet aber noch nicht jede Frage zur Wirksamkeit des Vertrags und zur Berechtigung der Rechnung. Wir prüfen deshalb auch, wie es zur Unterzeichnung gekommen ist und welche Leistung tatsächlich vereinbart wurde“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht.

Vom Anruf zur Rechnung der Cleverer GmbH für einen Anzeigenauftrag

Nach den im Kanzleibeitrag geschilderten Fällen wird telefonisch auf eine bereits bekannte Anzeige Bezug genommen. Betroffene sollen dabei den Eindruck erhalten haben, mit ihrem bisherigen Anzeigenpartner zu sprechen. Anschließend folgt ein Formular für eine Bürgerinfo-Broschüre, in dem die ConceptMedia Studio LLC als Auftragnehmer genannt wird. Die spätere Rechnung stammt dagegen von der Cleverer GmbH.

Die beschriebenen Bedingungen sehen eine einjährige Laufzeit mit drei kostenpflichtigen Veröffentlichungen vor. Ohne Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende soll sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr verlängern. Bei ausbleibender Zahlung berichtet die Kanzlei zudem von Schreiben der Ultimato GmbH, die sich auf eine Abtretung der Forderung beruft.

Für die Prüfung bedeutet das: Auftragnehmer, Rechnungssteller und Forderungsinhaber müssen sauber auseinandergehalten werden. Aus den Unterlagen muss nachvollziehbar hervorgehen, wer welche Leistung schuldet und weshalb gerade das Unternehmen, das Zahlung verlangt, dazu berechtigt sein soll.

Den gesamten Auftrag und mögliche Folgekosten prüfen

Bei einem Anzeigenvertrag kommt es nicht nur auf den Betrag der ersten Rechnung an. Unternehmer sollten ebenso prüfen, wie viele Veröffentlichungen vereinbart sein sollen, welcher Preis für jede Ausgabe angesetzt wird und welche Gesamtbelastung sich daraus ergibt. Auch die Regelung zur Vertragsverlängerung gehört auf den Prüfstand.

Die Begleichung einer einzelnen Rechnung beendet ein laufendes Vertragsverhältnis grundsätzlich nicht. Wer zahlt, um die Angelegenheit abzuschließen, sollte deshalb vorher klären, ob damit tatsächlich sämtliche Ansprüche erledigt wären. Ebenso sollten Ratenzahlungsvereinbarungen oder Erklärungen, die als Anerkennung der Forderung verstanden werden können, vor der Unterzeichnung geprüft werden.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer ggü.Cleverer GmbH regelmäßig nicht

Das aus privaten Onlinekäufen bekannte Widerrufsrecht lässt sich auf einen geschäftlichen Anzeigenauftrag regelmäßig nicht übertragen. Das gesetzliche Fernabsatzwiderrufsrecht schützt grundsätzlich Verbraucher. Wer eine Anzeige für die eigene gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit beauftragt, handelt üblicherweise als Unternehmer.

Eine Erklärung mit dem Wort „Widerruf“ bietet deshalb allein keine verlässliche Lösung. Entscheidend ist, ob andere rechtliche Möglichkeiten bestehen, etwa eine Anfechtung oder Einwendungen gegen einzelne Vertragsbedingungen. Ob zusätzlich ein vertragliches Widerrufsrecht vereinbart wurde, ist anhand der Unterlagen zu beurteilen.

Täuschung und Vertragsgestaltung können Angriffspunkte eröffnen

Wenn der Vertragsabschluss durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurde, kann eine Anfechtung nach § 123 BGB in Betracht kommen. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob bewusst ein falscher Eindruck über die Identität des Gesprächspartners oder den Zweck der Unterschrift erzeugt wurde. Dafür müssen die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen und im Streitfall nachgewiesen werden können. Eine wirksame Anfechtung führt grundsätzlich dazu, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend als nichtig gilt.

Für die Beurteilung sind der Gesprächsinhalt, die Gestaltung des Formulars und der zeitliche Ablauf wichtig. Ein möglichst zeitnah angefertigtes Gedächtnisprotokoll kann helfen, den Vorgang später nachvollziehbar darzustellen. Auch E-Mails, übermittelte Anzeigenvorlagen und Angaben zu beteiligten Personen sollten erhalten bleiben.

Daneben können vorformulierte Vertragsbedingungen überprüft werden. Auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten rechtliche Grenzen für überraschende Klauseln und unangemessene Benachteiligungen. Ob etwa Regelungen zu Preis, Laufzeit oder Verlängerung wirksam sind, hängt von ihrem Inhalt und ihrer konkreten Gestaltung ab. Allein eine kleine Schrift oder eine lange Laufzeit macht eine Klausel noch nicht unwirksam.

Unzulässige Telefonwerbung und Vertragswirksamkeit unterscheiden

Auch gegenüber Unternehmen ist Telefonwerbung nicht uneingeschränkt erlaubt. Nach § 7 UWG ist hierfür zumindest eine mutmaßliche Einwilligung erforderlich. Ob diese vorliegt, richtet sich nach den konkreten Umständen.

Ein Verstoß gegen die Regeln zur Telefonwerbung beseitigt einen anschließend geschlossenen Vertrag allerdings nicht automatisch. Bei der Forderungsabwehr muss daher gesondert geprüft werden, welche Einwendungen gegen den Vertrag oder den geltend gemachten Zahlungsanspruch bestehen. Der Hinweis auf einen unerwünschten Anruf allein genügt dafür regelmäßig nicht.

Eine vorsorgliche Kündigung kann weitere Vertragsperioden verhindern

Zusätzlich zur Prüfung der bereits erhobenen Forderung sollte eine mögliche Vertragsverlängerung im Blick bleiben. Eine vorsorgliche Kündigung kann sinnvoll sein, ohne die Wirksamkeit des behaupteten Vertrags oder die Berechtigung offener Rechnungen anzuerkennen. Adressat, Zugang, Form und Kündigungstermin sind dabei sorgfältig zu prüfen.

Die Kündigung wirkt grundsätzlich für die Zukunft. Bereits geltend gemachte Ansprüche erledigt sie nicht automatisch. Anfechtung, Forderungsbestreiten und Kündigung verfolgen unterschiedliche rechtliche Ziele und sollten aufeinander abgestimmt werden. Für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung; auch deshalb sollte die Prüfung frühzeitig beginnen.

Eine Abtretung an die Ultimato GmbH beseitigt Einwendungen nicht

Wenn sich ein Unternehmen auf eine abgetretene Forderung beruft, muss auch seine Berechtigung zur Geltendmachung geprüft werden. Eine Abtretung macht eine unbegründete Forderung nicht begründet. Nach § 404 BGB können dem neuen Gläubiger grundsätzlich die Einwendungen entgegengehalten werden, die bei der Abtretung bereits gegenüber dem bisherigen Gläubiger begründet waren.

Auch eine kurze Zahlungsfrist im Inkassoschreiben ersetzt keine Prüfung der Anspruchsgrundlage. Eine bestrittene Forderung wird nicht allein dadurch anerkannt, dass eine vom Absender gesetzte Antwortfrist verstreicht. Dennoch ist eine nachvollziehbare schriftliche Reaktion sinnvoll, um die eigene Position festzuhalten und Missverständnisse zu vermeiden.

Sechs Schritte für betroffene Unternehmen gegen die Rechnung der Cleverer GmbH

* Unterlagen sichern: Rechnungen, Auftragsformulare, E-Mails, Anzeigenvorlagen und Mahnungen vollständig zusammenstellen.
* Gespräch dokumentieren: Datum, Gesprächspartner und wesentliche Aussagen des Telefonats möglichst genau festhalten.
* Forderung prüfen: Vertragspartner, Anspruchsgrundlage, Leistung und Berechtigung des Zahlungsfordernden klären lassen.
* Fristen notieren: Vertragliche Kündigungstermine, mögliche Anfechtungsfristen und gerichtliche Fristen gesondert erfassen.
* Erklärungen abstimmen: Forderungsbestreiten, eine mögliche Anfechtung und vorsorgliche Kündigung passend zum Einzelfall formulieren.
* Gerichtspost bearbeiten: Einen Mahnbescheid oder eine Klage umgehend prüfen und die erforderliche Reaktion gegenüber dem Gericht veranlassen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert eine eigene Reaktion

Ein außergerichtliches Inkassoschreiben und ein gerichtlicher Mahnbescheid sind zu unterscheiden. Bei Erlass eines Mahnbescheids hat das Gericht noch nicht geprüft, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Wer die Forderung bestreiten will, sollte den Widerspruch so veranlassen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht eingeht.

Ein vorheriger Widerspruch gegenüber dem Rechnungssteller oder einem Inkassounternehmen ersetzt diese Reaktion gegenüber dem Gericht nicht. Ohne rechtzeitige Gegenwehr kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen.

Anwaltliche Unterstützung bei der Prüfung und Abwehr der Rechnung der Cleverer GmbH

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte unterstützt betroffene Unternehmen bundesweit bei der Prüfung von Anzeigenverträgen und der Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen. Für eine erste Einordnung können die vollständigen Unterlagen zusammen mit einer kurzen Schilderung des Ablaufs übermittelt werden.

„Wir möchten frühzeitig klären, welche Forderungen berechtigt sind, welche Einwendungen sich belegen lassen und wie weitere Vertragsbindungen vermieden werden können. Dafür braucht es eine Prüfung des gesamten Vorgangs“, so Daniel Loschelder.

Weiterführende Informationen zur Cleverer GmbH

Der ausführliche Kanzleibeitrag zur Cleverer GmbH ist abrufbar unter:

https://ll-ip.com/aktuelles/cleverer-gmbh-anwalt-de/

Pressekontakt

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Daniel Loschelder
Rambergstraße 5
80799 München
Telefon: +49 89 38666070
E-Mail: office@ll-ip.com
Internet: https://ll-ip.com

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Herr Daniel Loschelder
Rambergstraße 5
80799 München
Deutschland

fon ..: 089/38666070
web ..: https://ll-ip.com/
email : loschelder@ll-ip.com

Über LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Zu ihren Schwerpunkten gehören Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht sowie angrenzende Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen und Selbstständige und unterstützt bei der rechtlichen Prüfung geschäftlicher Vertrags- und Zahlungsforderungen.

Pressekontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Herr Daniel Loschelder
Rambergstraße 5
80799 München

fon ..: 089/38666070
email : loschelder@ll-ip.com