Wenn sich PFAS in der Löschwasserbevorratung befindet und dennoch ins Abwassernetz gelangt.
Wissenschaftlicher Hintergrund, Rechtsrahmen und Sanierungsstrategien für Sprinklertanks und Löschwasservorräte, von der Einleitproblematik bis zur Behälterprüfung nach VdS und FM Global
_Die Umstellung auf fluorfreie Löschschäume hat einen blinden Fleck: den Löschwasserbehälter. Über Rückführleitungen, Probeläufe und gemeinsam genutzte Anlagenteile gelangen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Sprinklertanks und Löschwasservorräte, wo sie sich an Wandungen und im Sediment anreichern. Die Forschung der letzten Jahre zeigt, dass diese Rückstände mit Wasser allein kaum zu entfernen sind und über Monate zurück ins Wasser diffundieren. Spätestens die wiederkehrende Behälterprüfung macht daraus ein abwasser-, abfall- und haftungsrechtliches Problem. Dieser Beitrag fasst den Stand von Wissenschaft und Recht zusammen, gibt Betreibern einen Handlungsleitfaden und stellt ein aktivkohlefreies Verfahren zur PFAS-Reduktion direkt im Löschwasser vor._
1. Problemstellung: Der Löschwasserbehälter als PFAS-Speicher
Ortsfeste Schaumlöschanlagen und Sprinkleranlagen mit Schaumzumischung wurden über Jahrzehnte mit fluorhaltigen Schaummitteln (AFFF, AR-AFFF, FFFP) betrieben. AFFF-Konzentrate können bis zu 6 % PFAS enthalten [15]. Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 werden PFAS in Feuerlöschschäumen nun stufenweise verboten [2][3]. Die öffentliche und betriebliche Aufmerksamkeit richtet sich dabei fast ausschließlich auf Schaummittel, Schaummitteltanks und Zumischtechnik.
Der Löschwasserbehälter selbst – Sprinklertank, Vorratsbehälter, Zwischenbehälter oder Löschwasserbecken – bleibt in vielen PFAS-Strategien unberücksichtigt, obwohl er oft das größte Wasservolumen der gesamten Anlage enthält. Aus unserer Praxis in der Dekontamination von Schaumlöschanlagen und Sprinklerzentralen wissen wir, dass viele dieser Behälter unbemerkt PFAS-belastet sind. Für den Betreiber wird das in der Regel erst dann sichtbar, wenn Wasser bewegt werden muss: bei der Behälterprüfung, bei der Sedimentspülung oder bei der Vollentleerung.
2. Wissenschaftlicher Hintergrund: Warum PFAS so schwer zu entfernen sind
2.1 Chemische Eigenschaften
PFAS sind eine Stoffgruppe aus mehreren tausend synthetischen Verbindungen. Nach der OECD-Definition enthalten sie mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom [3]. Die Kohlenstoff-Fluor-Bindung gehört zu den stärksten Einfachbindungen der organischen Chemie. PFAS sind deshalb thermisch, chemisch und biologisch extrem stabil und werden als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
In Löschschäumen wirken PFAS als Fluortenside: Ein fluorierter, zugleich wasser- und fettabweisender Molekülschwanz ist mit einer polaren, meist anionischen Kopfgruppe verbunden. Genau diese amphiphile Struktur, die den Löscherfolg bei Flüssigkeitsbränden der Brandklasse B ermöglicht, ist auch der Grund für die starke Anlagerung an Grenzflächen – an Behälterwände, Rohrinnenflächen, Dichtungen und Sedimentpartikel.
Für die Praxis ist die Unterscheidung nach Kettenlänge entscheidend. Langkettige PFAS wie PFOS und PFOA sind besonders bioakkumulativ und bereits weitgehend verboten. Kurzkettige PFAS wie PFBA, PFPeA oder PFHxA sind mobiler, schlechter adsorbierbar und in modernen C6-Schäumen sowie als Abbauprodukte relevant.
2.2 Precursor-Verbindungen und die Grenzen der Einzelstoffanalytik
Viele PFAS in Löschschäumen sind Precursor, also Vorläuferverbindungen, die sich in der Umwelt oder in technischen Systemen zu stabilen Perfluoralkylsäuren umwandeln. Eine Untersuchung von Rohrleitungen aus einer realen Löschanlage zeigt das eindrücklich: Im Schaumkonzentrat entfielen 98,6 % der gemessenen PFAS auf die Fluortelomerverbindung 6:2-FTS. Nach oxidativer Umwandlung im TOP-Assay bestanden rund 98,1 % der Ergebnisse aus den kurzkettigen Säuren PFBA, PFPeA und PFHxA [12].
Der TOP-Assay (Total Oxidizable Precursor Assay) wurde entwickelt, um diese verborgene Fracht sichtbar zu machen [22]. Summenparameter wie der AOF (adsorbierbares organisch gebundenes Fluor nach DIN 38409-59), den auch die LAGA für die abfallrechtliche Einstufung heranzieht [1], erfassen ebenfalls einen größeren Teil der Belastung als Einzelstoffanalysen. Die Konsequenz für Betreiber: Eine Analyse auf nur wenige Leitsubstanzen kann die tatsächliche PFAS-Belastung eines Löschwasserbehälters deutlich unterschätzen.
2.3 Oberflächenbindung und Rebound-Effekt
Die wohl wichtigste wissenschaftliche Erkenntnis für Betreiber betrifft das Verhalten von PFAS an Oberflächen:
* Rohrleitungen, die über Jahrzehnte mit PFAS-haltigem Schaum in Kontakt standen, können etwa 10 µg PFAS pro cm² Oberfläche tragen [12].
* Eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2025 beziffert die Oberflächenbeladungen in der Literatur auf rund 1.000 bis über 70.000 ng/cm². Die Bindung erfolgt über elektrostatische Anziehung, Wasserstoffbrücken, Kationenbrücken und hydrophobe Wechselwirkungen der fluorierten Ketten [13].
* PFAS-Moleküle bilden stabile Doppelschichten, Mizellen und andere supramolekulare Strukturen, die herkömmlichen Reinigungsmethoden wie Wasserspülungen widerstehen [13][14].
* Wasser allein war in keiner der ausgewerteten Studien das wirksamste Reinigungsmittel. Trotz mehrfacher Spülungen wurden nur 12 bis 30 % der gesamten PFAS entfernt, und über Beobachtungszeiträume von mehr als 157 Tagen trat ein deutlicher Rebound auf [13].
* In einem Praxisvergleich an einem Flughafenlöschfahrzeug senkte eine dreifache Wasserspülung zwar die PFOA-Konzentration, aber nicht die PFAS-Gesamtkonzentration; die Konzentration von 6:2-FTS stieg sogar an [15].
* Eine Studie an AFFF-belasteten Edelstahlrohren kommt zu dem Schluss, dass eine vollständige Entfernung mit den untersuchten kommerziellen Reinigungslösungen extrem schwer zu erreichen ist und ein Rebound nach der Reinigung „wahrscheinlich unvermeidlich“ ist [14].
Auch die US-Umweltbehörde EPA geht davon aus, dass Persistenz und Rebound in AFFF-Systemen noch lange nach den ersten Reinigungsversuchen zu PFAS-Austrägen führen werden [16]. Die deutsche LAGA formuliert es für die Praxis ebenso deutlich: PFAS haften bevorzugt an Oberflächen wie Tankwandungen und Rohrleitungen und werden zeitversetzt wieder freigesetzt [1].
Übertragen auf den Löschwasserbehälter bedeutet das: Die Behälterwandung und der Bodenschlamm wirken als Langzeitspeicher, der PFAS kontinuierlich an das Wasser abgibt. Ein einmaliger Wasseraustausch löst das Problem deshalb nicht dauerhaft.
Beispielrechnung: Wie viel PFAS steckt in einem Sprinklertank?
Im Wasser: Ein Behälter mit 500 m³ Inhalt und einer Belastung von 300 µg/L enthält 500.000 L × 300 µg/L = 150 g gelöste PFAS.
An der Wandung: Bei einer benetzten Innenfläche von angenommen 400 m² (4 Mio. cm²) und einer Oberflächenbeladung in der Größenordnung von 10 µg/cm² [12] ergäben sich rechnerisch bis zu 40 g an der Oberfläche gebundene PFAS – zuzüglich der Fracht im Sediment.
Die Werte sind eine Größenordnungsabschätzung. Sie zeigen, warum eine Behandlung die Rücklösung aus Wandung und Sediment berücksichtigen und durch Kontrollmessungen abgesichert werden muss.
2.4 Toxikologische Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS festgelegt. Kritischer Endpunkt ist die verminderte Immunantwort auf Impfungen [17]. Diese sehr niedrige Schwelle erklärt die Strenge der neuen Trinkwassergrenzwerte: Seit dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 µg/L für die Summe von 20 PFAS, ab 2028 zusätzlich 0,02 µg/L für die Summe der vier genannten Stoffe [10].
Zum Vergleich: Eine Belastung von 300 µg/L im Löschwasserbehälter liegt um den Faktor 3.000 über dem Trinkwassergrenzwert für PFAS-20. Entsprechend genau verfolgen Behörden, Wasserversorger und Kläranlagenbetreiber, woher PFAS-Einträge in Kanalisation und Gewässer stammen.
3. Eintragspfade in die Löschwasserbevorratung
In unserer Praxis beobachten wir vor allem folgende Eintragspfade:
* Rückführ- und Prüfleitungen: Bei Probeläufen und Durchflussprüfungen mit Schaumzumischung wird Wasser-Schaummittel-Gemisch in den Vorratsbehälter zurückgeführt.
* Gemeinsam genutzte Anlagenteile: Pumpen, Leitungen, Armaturen und Zumischeinrichtungen stehen sowohl mit Schaummittel als auch mit dem Löschwasservorrat in Kontakt.
* Spülwässer: Spülwasser aus früheren Umstellungen oder Reinigungen wurde in den Tank geleitet.
* Sediment und Wandung: Schaummittelreste lagern sich über Jahre im Bodenschlamm und an den Behälterwandungen ab und werden von dort wieder freigesetzt (siehe Abschnitt 2.3).
4. Wiederkehrende Behälterprüfung nach VdS und FM Global
Die Versicherer schreiben regelmäßige Prüfungen der Löschwasserbehälter vor. Genau dabei wird Wasser bewegt, und genau dann wird eine PFAS-Belastung zum Problem.
RegelwerkPrüfanforderungBedeutung bei PFAS-BelastungVdS CEA 4001 / VdS 2091Innen- und Außenprüfung auf Korrosion alle 5 Jahre mit Absenkung des Wasserstands um ca. 1 m; spätestens alle 15 Jahre vollständige Entleerung und Reinigung [5]Abgesenktes Teilvolumen und bei Vollentleerung der gesamte Behälterinhalt müssen abgeleitet oder entsorgt werdenFM Global DS 2-81Prüfung von Stahlbehältern auf Innenkorrosion alle 5 Jahre, bevorzugt ohne Entleerung (z. B. per Kamera) [6]Bei festgestellter Korrosion und Sanierungsbedarf ist eine Entleerung erforderlichFM Global DS 3-2Jährliche Sichtprüfung aller zugänglichen Komponenten; bei bestimmten Behältern mindestens jährliches Spülen über die Entleerung zum Austrag von Sedimenten [7]Das ausgespülte Sediment ist mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders PFAS-belastet
_Tabelle 1: Prüfanforderungen an Löschwasserbehälter und ihre Bedeutung bei PFAS-Belastung_
Ein typisches Szenario: Ein Sprinklertank mit 500 m³ Inhalt soll zur 15-Jahres-Reinigung entleert werden. Die vorsorglich gezogene Probe zeigt eine PFAS-Belastung im dreistelligen µg/L-Bereich. Aus der Routineprüfung wird ein Entsorgungsfall, und die Löschwasserbereitschaft ist so lange eingeschränkt, bis eine Lösung gefunden ist.
5. Rechtsrahmen
5.1 Abwasserrecht: Einleitung in die Kanalisation
Wer Wasser aus einem Löschwasserbehälter in die öffentliche Kanalisation einleitet, ist Indirekteinleiter. Maßgeblich sind die örtliche Entwässerungssatzung und gegebenenfalls eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde nach § 58 WHG [9]. Eine eigene „PFAS-Einleitungsverordnung“ gibt es nicht, und die Abwasserverordnung enthält bislang keinen allgemeinen PFAS-Grenzwert. Behörden und Kanalnetzbetreiber legen PFAS-Anforderungen deshalb im Einzelfall fest und berücksichtigen dabei nach § 57 WHG auch die Auswirkungen auf das Gewässer [8]. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder, Einleitverbote und Regressforderungen des Kläranlagenbetreibers.
5.2 Abfallrecht: Einstufung nach LAGA
Die LAGA-Empfehlung vom Mai 2025 für PFAS-haltige Abfälle aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen sieht vor [1]:
* Flüssige Abfälle wie Konzentrate, Premix und Spülwässer gelten nach dem Vorsorgeprinzip grundsätzlich als gefährlicher Abfall (AVV 16 10 01*).
* Als nicht gefährlich (AVV 16 10 02) gilt nur Spülwasser, das nachweislich unter 5 µg/L AOF liegt.
* Anlagenteile mit PFAS-Kontakt gelten als ausreichend gereinigt, wenn das Spülwasser diesen Wert unterschreitet.
Ohne Behandlung muss ein belasteter Behälterinhalt folglich als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Bei mehreren hundert Kubikmetern entstehen schnell sechsstellige Kosten.
5.3 Chemikalienrecht: Verordnung (EU) 2025/1988
Seit dem 23. Oktober 2025 gilt die Verordnung (EU) 2025/1988 [2]. Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume mit einer PFAS-Gesamtkonzentration ab 1 mg/L grundsätzlich weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden; für bestimmte Bereiche wie Seveso-Betriebe gelten abweichende Fristen. Für fluorfreie Schäume aus Ausrüstungen, die nach dem Stand der Technik gereinigt wurden, gilt ein Übergangsgrenzwert von 50 mg/L [3]. Anwender müssen außerdem einen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen. Er umfasst unter anderem Art und Methoden der Reinigung und Wartung der Ausrüstung sowie Pläne für unbeabsichtigte Freisetzungen [4]. Angesichts des in Abschnitt 2.3 beschriebenen Rebound-Effekts sind diese Grenzwerte nur mit nachweisbar gereinigten Anlagen dauerhaft einzuhalten.
5.4 Haftung
Für nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit haftet der Verursacher nach § 89 WHG verschuldensunabhängig. Hinzu kommen mögliche Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und Regressforderungen von Wasserversorgern [11].
6. Analytik und Probenahme
Eine belastbare Analytik ist die Grundlage jeder Entscheidung. Wir empfehlen:
* Probenahme vor jeder Wasserbewegung: Wasser aus mehreren Höhen und, wenn möglich, eine Sedimentprobe vom Behälterboden.
* PFAS-freie Probenahme: geeignete Probengefäße und Materialien ohne fluorierte Kunststoffe wie PTFE, um Querkontaminationen auszuschließen.
* Parameterumfang: Einzelstoffanalytik nach DIN 38407-42 [8], ergänzt um den Summenparameter AOF (für die abfallrechtliche Einstufung nach LAGA [1]) und bei Verdacht auf Fluortelomer-Schäume um den TOP-Assay [22].
* Verlaufskontrolle: Zwischenproben während der Behandlung und eine abschließende Freimessung, nach Möglichkeit auch nach einer Standzeit, um einen Rebound zu erfassen.
7. Aufbereitungstechnologien im Vergleich
Zur Behandlung PFAS-belasteter Wässer stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Für Löschwasserbehälter sind vor allem Aufwand, Reststoffmengen und die Wirksamkeit gegenüber kurzkettigen PFAS entscheidend.
VerfahrenStärkenGrenzen im Löschwasser-KontextAktivkohle (GAC/PAC)Etabliert, gut wirksam für langkettige PFAS wie PFOS und PFOAFrüher Durchbruch kurzkettiger PFAS [18][19][20]; hoher Materialverbrauch; beladene Kohle muss bei über 1.100 °C thermisch entsorgt werden, eine Regeneration wird abgelehnt [21]IonenaustauscherHöhere Kapazität für viele PFAS, auch für einen Teil der kurzkettigen [20]Konkurrenz durch andere Anionen; Regenerat bzw. beladenes Harz ist PFAS-haltiger AbfallMembranverfahren (z. B. Umkehrosmose)Hoher RückhaltEs entsteht ein PFAS-Konzentrat, das separat entsorgt werden muss; hoher technischer AufwandGezielte Adsorption ohne Aktivkohle (NT Service)Mobile Kreislaufbehandlung direkt am Behälter; kein Aktivkohleverbrauch; personell betreut und messtechnisch begleitetAuslegung erfolgt anlagenbezogen auf Basis der Eingangsanalyse; Einleitung nur im Rahmen der jeweiligen Genehmigung
_Tabelle 2: Verfahren zur PFAS-Entfernung aus Wasser im Überblick_
Mehrere Studien belegen, dass kurzkettige PFAS in Aktivkohlefiltern deutlich früher durchbrechen als langkettige, weil sie wegen ihrer geringeren Hydrophobie schwächer adsorbiert werden [18][19][20]. Gerade bei Löschwasser aus modernen C6-Schäumen, in dem kurzkettige PFAS und ihre Precursor dominieren (siehe Abschnitt 2.2), ist das ein wesentlicher Nachteil.
8. Unsere Lösung: PFAS-Reduktion im Löschwasser ohne Aktivkohle
Die NT Service GmbH hat ein System entwickelt, das PFAS gezielt aus dem Löschwasser entfernt. Das Verfahren beruht auf gezielter Adsorption und kommt ohne Aktivkohle aus.
Die Anlage wird direkt am Löschwasserbehälter installiert und behandelt den Behälterinhalt im Kreislauf. Während der gesamten Behandlung wird sie von einem Mitarbeiter vor Ort betreut. Betrieb, Probenahme und Dokumentation werden so lückenlos überwacht, und das Verfahren kann laufend an den Behälterinhalt angepasst werden, einschließlich der PFAS, die während der Behandlung aus Wandung und Sediment nachgelöst werden.
Über einen definierten Zeitraum senkt das System die PFAS-Konzentration erheblich. Im dargestellten Behandlungsverlauf wird eine Ausgangsbelastung von 300 µg/L innerhalb von zehn Tagen auf unter 10 µg/L reduziert – eine Reduktion um mehr als 96 %. Der Verlauf folgt näherungsweise einer Kinetik erster Ordnung, wie sie für die Kreislaufbehandlung eines geschlossenen Volumens typisch ist: Die absolute Abnahme ist zu Beginn am größten und wird mit sinkender Konzentration kleiner. Damit wird das Löschwasser in einen Bereich gebracht, in dem nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde und im Rahmen der jeweiligen Einleitgenehmigung eine Einleitung möglich wird.
_Abbildung 1: PFAS-Reduktion im Löschwasserbehälter mit dem aktivkohlefreien Adsorptionsverfahren der NT Service GmbH (schematische Darstellung)_
Die Vorteile für den Betreiber:
* Das Behältervolumen muss nicht vollständig als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
* Es fallen keine großen Mengen PFAS-beladener Aktivkohle an.
* Die Behandlung lässt sich mit dem Prüf- und Reinigungstermin nach VdS oder FM Global kombinieren.
* Jede Stufe ist analytisch belegt: Eingangsanalyse, Zwischenmessungen und Freimessung.
* Das beladene Adsorptionsmaterial wird dokumentiert einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
* Die Dokumentation fließt direkt in den PFAS-Managementplan nach Verordnung (EU) 2025/1988 und in das Betriebsbuch der Anlage ein.
9. Handlungsleitfaden für Anlagenbetreiber
* Historie erfassen: Welche Schaummittel wurden eingesetzt? Gab es Probeläufe mit Schaumzumischung, Rückführleitungen in den Behälter oder frühere Umstellungen?
* Vor jeder Wasserbewegung beproben: Wasser und Sediment untersuchen lassen, mit Einzelstoffanalytik, AOF und gegebenenfalls TOP-Assay.
* Prüftermine vorausschauend planen: Die Prüfung nach VdS oder FM Global mit dem Behandlungs- und Entsorgungskonzept abstimmen, damit die Löschwasserbereitschaft nur so kurz wie möglich eingeschränkt ist.
* Einleitbedingungen frühzeitig klären: Mit Kanalnetzbetreiber und Unterer Wasserbehörde abstimmen, welche Werte für eine Einleitung gefordert werden.
* Rebound berücksichtigen: Nach einer Behandlung oder einem Wasserwechsel eine Kontrollmessung nach einer Standzeit einplanen.
* Lückenlos dokumentieren: Analysen, Behandlung, Freimessung und Entsorgungsnachweise in den PFAS-Managementplan und das Betriebsbuch aufnehmen.
10. Kausalität
Der Löschwasserbehälter ist der blinde Fleck vieler PFAS-Strategien. Die Forschung zeigt klar: PFAS binden sich in stabilen Schichten an Oberflächen, lassen sich mit Wasser allein nur unzureichend entfernen und werden über Monate wieder freigesetzt. Gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen aus Abwasser-, Abfall- und Chemikalienrecht. Wer vor der nächsten Behälterprüfung weiß, was im Tank ist, und ein messtechnisch abgesichertes Behandlungskonzept hat, vermeidet Einleitverbote, hohe Entsorgungskosten und Haftungsrisiken.
Die NT Service GmbH begleitet Betreiber von der Beprobung über die aktivkohlefreie Behandlung vor Ort bis zur dokumentierten Freigabe. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrer Löschwasserbevorratung.
Glossar
AFFF: Aqueous Film Forming Foam; wasserfilmbildendes, fluorhaltiges Schaummittel.
AOF: Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor; Summenparameter nach DIN 38409-59.
F3: Fluorine-Free Foam; fluorfreies Schaummittel.
6:2-FTS: 6:2-Fluortelomersulfonsäure; typischer PFAS-Bestandteil moderner C6-Schäume und Precursor kurzkettiger Perfluorcarbonsäuren.
Precursor: Vorläuferverbindung, die sich zu stabilen Perfluoralkylsäuren umwandeln kann.
Rebound: Wiederanstieg der PFAS-Konzentration nach einer Reinigung durch Freisetzung aus Oberflächen und Sediment.
TOP-Assay: Total Oxidizable Precursor Assay; oxidative Umwandlung von Precursorn zur Erfassung der verborgenen PFAS-Fracht.
TWI: Tolerable Weekly Intake; tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge.
Quellen
[1] LAGA (2025): Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen. Stand Mai 2025. [2] Verordnung (EU) 2025/1988 der Kommission vom 2. Oktober 2025 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich PFAS in Feuerlöschschäumen. [3] GESI: PFAS – Was ändert sich alles durch Verordnung (EU) 2025/1988 für Feuerlöschmittel. [4] WKO: REACH – weitere Beschränkungen hinsichtlich PFAS bei Feuerlöschschäumen (Managementplan). [5] Minimax: Prüfung von Wasservorratsbehältern nach VdS CEA 4001. [6] FM Global: Property Loss Prevention Data Sheet 2-81 – Fire Protection System Inspection, Testing and Maintenance. [7] FM Global: Property Loss Prevention Data Sheet 3-2 – Water Tanks for Fire Protection. [8] BMUV: Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen. [9] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 4.5/1 – Indirekteinleitungen. [10] Umweltbundesamt (2023): Neue Trinkwasserverordnung sichert hohe Qualität unseres Trinkwassers (PFAS-Grenzwerte 2026/2028). [11] Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie – Haftung und Regress (Pressemitteilung, 10.06.2026). [12] Lang, J. R.; McDonough, J.; Guillette, T. C.; Storch, P.; Anderson, J.; Liles, D.; Prigge, R.; Miles, J. A. L.; Divine, C. (2022): Characterization of per- and polyfluoroalkyl substances on fire suppression system piping and optimization of removal methods. Chemosphere 308, 136254. DOI 10.1016/j.chemosphere.2022.136254 [13] Dahlbom, S. (2025): Decontamination of PFAS-contaminated firefighting equipment – A review. Journal of Hazardous Materials 495, 138983. DOI 10.1016/j.jhazmat.2025.138983 [14] Nguyen, D.; Bellona, C.; Lau, A.; Stults, J.; Andrews, H.; Jones, D.; Megson, D.; Ross, I. (2024): Practical limits of current technologies in removing per- and polyfluoroalkyl substances from fire suppression systems. Journal of Hazardous Materials; Preprint SSRN 4944573. [15] Parsons (2023): Cleaning AFFF-impacted Fire Suppression Systems: Triple Water Rinse Versus PerfluorAd. [16] U.S. EPA: Remediating and Reducing PFAS in Fire Suppression Systems. [17] EFSA CONTAM Panel (2020): Risk to human health related to the presence of perfluoroalkyl substances in food. EFSA Journal 18(9), 6223. DOI 10.2903/j.efsa.2020.6223 [18] Crawford, L. et al. (2022): Early breakthrough of short-chain perfluoroalkyl substances in adsorptive media treatment. Remediation Journal. DOI 10.1002/rem.21717 [19] Causative mechanisms limiting the removal efficiency of short-chain per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) by activated carbon (2024). Chemosphere. [20] Sorptive removal of short-chain perfluoroalkyl substances (PFAS) during drinking water treatment using activated carbon and anion exchanger (2023). Environmental Sciences Europe. [21] FireDos GmbH: Reinigung von mit Fluor-Schaummitteln verunreinigten Löschanlagen. [22] Houtz, E. F.; Sedlak, D. L. (2012): Oxidative conversion as a means of detecting precursors to perfluoroalkyl acids in urban runoff. Environmental Science & Technology 46(17), 9342-9349. DOI 10.1021/es302274gVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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