Psychische Erkrankungen rücken bei den Fehlzeiten auf Platz zwei vor und zählen zugleich zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Wenn die Gesundheit ausfällt, gerät häufig auch die finanzielle Existenz unter Druck. Depressionen, schwere Rückenleiden oder Krebs können dazu führen, dass Menschen ihren Beruf über längere Zeit nicht mehr ausüben können.
Psychische Erkrankungen: mehr Fehlzeiten, lange Ausfälle
Laut DAK-Psychreport 2026 entfielen im Jahr 2025 auf 100 versicherte Beschäftigte 366 Fehltage wegen psychischer Erkrankungen. Im Vorjahr waren es 342 Tage – ein Anstieg um rund sieben Prozent. Psychische Erkrankungen verursachten damit 18,7 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage und rückten im Ranking der Erkrankungsgruppen von Platz drei im Vorjahr auf Platz zwei vor.
Besonders deutlich fällt der Anstieg bei Depressionen aus: von 182,6 auf 201,9 Tage je 100 Versicherte (rund elf Prozent). Eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung dauerte durchschnittlich 34,2 Tage. Datenbasis sind die Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund 2,4 Millionen DAK-versicherten Erwerbstätigen. Quelle: DAK-Psychreport 2026
Eine Krankschreibung bedeutet allerdings noch keine Berufsunfähigkeit. Die Zahlen verdeutlichen zunächst, wie stark psychische Erkrankungen die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Berufsunfähigkeit hat viele Ursachen
Auch bei der Berufsunfähigkeit spielen psychische Erkrankungen eine zentrale Rolle. MORGEN & MORGEN weist in seiner Auswertung von Mai 2025 für die Kategorie Nervenkrankheiten, zu der auch psychische Erkrankungen gehören, einen Anteil von 35,75 Prozent aus. Gegenüber der vorherigen Auswertung stieg dieser Anteil um 1,52 Prozentpunkte. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates machten weitere 17,85 Prozent der Ursachen aus. Quelle: MORGEN & MORGEN, Marktblick Berufsunfähigkeit 2025
Für den Versicherungsanspruch zählt die konkrete berufliche Einschränkung
Für Betroffene stellt sich neben der gesundheitlichen Belastung eine entscheidende Frage: Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung? Den gesetzlichen Ausgangspunkt bildet der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner gesunden Ausgestaltung. Entscheidend ist, in welchem Umfang dieser aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Quelle: § 172 Versicherungsvertragsgesetz
Worauf Betroffene achten sollten
_Berufsalltag konkret beschreiben:_ Maßgeblich ist der Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Hilfreich ist deshalb eine genaue Schilderung eines typischen Arbeitstags mit den einzelnen Aufgaben, ihren Anteilen, der Verantwortung und den Arbeitszeiten.
_Einschränkungen an Tätigkeiten festmachen:_ Eine Diagnose allein genügt in der Regel nicht. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten des Berufsalltags nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich sind, zum Beispiel konzentriertes Arbeiten über mehrere Stunden oder längeres Sitzen. Ärztliche Unterlagen sollten diese Einschränkungen nachvollziehbar stützen.
_Angaben vollständig und stimmig halten:_ Antrag, Fragebögen und ärztliche Berichte werden vom Versicherer miteinander abgeglichen. Widersprüche oder Lücken können später zum Nachteil werden. Es empfiehlt sich daher, Angaben vor der Abgabe sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheit fachlichen Rat einzuholen.
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